Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Artrevolver GmbH, nachfolgend „Artrevolver“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Artrevolver nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Artrevolver und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Kunde akzeptiert, dass auch Vereinbarungen, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden in elektronischer Schriftform rechtliche Gültigkeit haben.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Artrevolver erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Beraten, Konzept, Planen, Gestalten, Produktion, Werbeschaltungen jeglicher Werbemaßnahmen, sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von Artrevolver.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Arbeit von Artrevolver und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden von Artrevolver auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden von Artrevolver mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt Artrevolver über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Artrevolver, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Artrevolver resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Artrevolver im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei Artrevolver.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Artrevolver darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Artrevolver und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten von Artrevolver dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht Artrevolver vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Artrevolver.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht Artrevolver ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Artrevolver ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines dar- über hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Investitionen gehen zu Lasten des Kunden.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum oder umfasst mehrere Einheiten so kann Artrevolver dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Artrevolver verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden von Artrevolver alle dadurch anfallenden Kosten ersetzet und Artrevolver von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellet.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet Artrevolver dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle, oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.

4.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Artrevolver sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens 2 Wochen nach Abrechungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Artrevolver behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

5.2. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.3. Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.4 Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

5.5. Artrevolver ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Artrevolver dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Artrevolver geändert werden.

6.Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
6.1 Sonderleistungen wie z.B. Korrekturlesen von Texten werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.

6.2. Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln auf Wunsch des Kunden angefertigt, so werden die gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden. In der Regel beinhaltet ein Angebot einen Entwurf und eine Korrekturrunde für Werbemittel, Weblayouts und Werbekonzepte.

6.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.

6.4. Kosten für Reisen die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese mit dem Kunden vereinbart worden sind.

7. Zusatzleistungen
7.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7.2. Die Produktionsüberwachung durch Artrevolver erfolgt nur Aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Artrevolver berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Kunden – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Für diesen Aufwand berechnet Artrevolver eine Handlingspauschale.

7.3. Vor der Ausführung und Vervielfältigung werden dem Kunden von Artrevolver Korrekturmuster vorgelegt. Von allen vervielfältigten Arbeiten werden Artrevolver 10-20 einwandfreie ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine Angemessene Zahl) unentgeltlich überlassen Artrevolver ist berechtigt diese Stücke zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

8. Kennzeichnung
8.1 Artrevolver ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Entgeltanspruch zusteht.

8.2 Artrevolver ist berechtigt auf ihren Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

9. Lieferfristen
9.1 Die Lieferverpflichtungen von Artrevolver sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Artrevolver zur Versendung gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.

9.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Artrevolver schriftlich bestätigt worden sind.

9.3 Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.

9.4. Vom Artrevolver zur Verfügung gestellten Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von Artrevolver bestätigt worden ist.

9.5. Gerät Artrevolver mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.

10 . Geheimhaltungspflicht
10.1. Artrevolver verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.

10.2. Artrevolver hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und / oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

10.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts – und Betriebsgeheimnisse von Artrevolver, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase / Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

10.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads, von Artrevolver während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Artrevolver auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. Artrevolver wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohne hin öffentlich zugänglich sind oder Artrevolver gesetzlich verpflichtet ist, Dritte insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

11. Pflichten des Kunden
11.1. Der Kunde stellt Artrevolver alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Artrevolver sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

11.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit Artrevolver erteilen.

12. Gewährleistung und Haftung
12.1. Von Artrevolver gelieferten Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

12.2 Bei gerechtfertiger Mängelrüge werde die Mängel in angemessener Frist behoben.

12.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Artrevolver erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Artrevolver ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Artrevolver von Ansprüchen Dritter frei, wenn Artrevolver auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch Artrevolver beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet Artrevolver für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Artrevolver die Kosten hierfür der Kunde.

12.4 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.

12.5.Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung durch Artrevolver

12.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet Artrevolver nicht.

12.7. Artrevolver übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.

12.8. Artrevolver haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Artrevolver haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschlä- ge, Konzeptionen und Entwürfe.

12.9. Artrevolver haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung durch Artrevolver wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag von Artrevolver der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung durch Artrevolver für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung durch Artrevolver nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

12.10. Soweit Artrevolver notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von Artrevolver. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.

13. Verwertungsgesellschaften
13.1.Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von Artrevolver verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese Artrevolver gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

13.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

14. Leistungen Dritter
14.1. Von Artrevolver eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen von Artrevolver. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von Artrevolver eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von Artrevolver weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
15.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Artrevolver angefertigt werden, verbleiben bei Artrevolver. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Artrevolver schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

16. Media-Planung und Media-Durchführung
16.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Artrevolver nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet Artrevolver dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

16.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist Artrevolver nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Hierfür wird eine Handlingspauschale in Rechnung gestellt. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet Artrevolver nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Artrevolver entsteht dadurch nicht.

17. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
17.1. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

18. Streitigkeiten
18.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Artrevolver geteilt.

19. Hosting, Domain und E-Mail
19.1 Ein Anspruch des Kunden auf die Verfügbarkeit ganz bestimmter Verbindungswege oder Server besteht nicht. Artrevolver garantiert außerhalb der Wartungsfenster eine mittlere Verfügbarkeit aller Dienste von 97 % bezogen auf ein Jahr. Artrevolver übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Werden die Verfügbarkeitswerte unterschritten, kann der Kunde eine zeitanteilige Rückerstattung der betreffenden Gebühren für den Nichtverfügbarkeits-zeitraum verlangen. Eine Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn der Kunde die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann oder die Nutzung dieser Dienste unzumutbar erschwert ist, und die zugrundeliegende Störung im Verantwortungsbereich von Artrevolver liegt. Eine Haftung von Artrevolver für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. Planbare Wartungsarbeiten werden im Rahmen vorangekündigter Wartungszeitfenster, die normalerweise in den Abendstunden liegen, durchgeführt. Während der Wartungszeitfenster kann es zu einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Leistungen kommen, ohne dass dies einer besonderen Ankündigung bedarf. Ist eine solche zeitweise Nichtverfügbarkeit vorhersehbar, wird Artrevolver den Kunden rechtzeitig vorab darüber informieren. Tritt eine Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Artrevolver die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ein – insbesondere durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Betreiber von Datenverbindungen, die Artrevolver nutzt, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Artrevolver eintreten – hat Artrevolver auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Störungen nicht zu vertreten.

19.2. Artrevolver behält sich vor, den Internet-Zugang zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Der Kunde ist verpflichtet, keine technischen Störungen auf den Servern zu verursachen. Über Wartungsarbeiten wird der Kunde vorab benachrichtigt.

19.3. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Das Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

19.4. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse oder einen eigenen physischen Server für seine Inhalte. Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Zentralrechnern (Servern) mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind.

19.5. Diverse kundenspezifische Einstellungen des Artrevolver-Webhosting werden online festgelegt. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Artrevolver über das Internet. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von Artrevolver bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

19.6. Zugangsmodalitäten werden dem Kunden per E-Mail zugänglich gemacht. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

19.7. Artrevolver steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

19.8. Die Einrichtung eigener Sub-Domains ist auf Wunsch in angemessenem Umfang möglich. Über die Angemessenheit entscheidet Artrevolver in Abstimmung mit dem Kunden.

19.9. Artrevolver erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass Artrevolver hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.

19.10. Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, als deutsche „de“- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service von Artrevolver unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde.

19.11. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind von Artrevolver ausgeschlossen.

19.12. Artrevolver betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere auf Grundlage der Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind Artrevolver und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen.

19.13.. Artrevolver führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt Artrevolver als Nutzungsberechtigten (also „admin-c“) der jeweiligen Domain ein. Der Kunde ist Eigentümer der Domain mit allen Rechten und Pflichten. Bei einzelnen Services kann ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungsberechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der sogenannten „whois“-Abfrage im Internet (z.B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind.

19.14. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es Artrevolver freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird Artrevolver hierzu die notwendige Freigabe erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden.

19.15. Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei Artrevolver betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. Artrevolver wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. Artrevolver kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber Artrevolver hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen Artrevolver und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt.

19.16. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Artrevolver an seine E-Mail-Adresse, E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versendet. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

19.17. Sollte Artrevolver bekannt werden, dass der Kunde Emails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich Artrevolver vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen („Postings“) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte Artrevolver aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Artrevolver Leistungpflichtig.

19.18. Der Kunde ist verpflichtet, den Speicherplatz für die bereitgestellten E-Mail Accounts selbst zu überwachen und gegebenenfalls eingegangene E-Mails zu löschen.

19.19. Artrevolver überprüft die Inhalte des Kunden nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die „Dispute Police“ des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.

19.20. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält sich Artrevolver vor, den betroffenen Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.

19.21. Sollte Artrevolver eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Artrevolver Leistungpflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die Artrevolver zutreffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält Arrevolver ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

19.22. Der Kunde gewährleistet, dass die gespeicherten Daten und Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere ist das Hinterlegen von strafrechtlich relevanten, erotischen oder pornographischen Inhalten – einschließlich Hyperlinks und Metatags – im Rahmen des Webhosting nicht gestattet. Artrevolver ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte sofort, ohne gesonderte Mitteilung, zu sperren und zu löschen. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt in diesem Fall unberührt. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist Artrevolver darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Gleiches gilt bei der Verschickung rechtswidriger E-Mails oder „Postings“.

20. Schlussbestimmungen
20.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

20.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

20.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

20.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

20.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

Stand Juni 2016